Bei Einfamilienhäusern oder Wohnung stecken die Bewohner oft nach dem Nach-hause-kommen einfach von innen den Schlüssel ins Schloß, so kann er nicht verlorengehen und man muß nicht suchen. Andere haben ein Schlüsselbrett oder eine Schale oder Körbchen oder anderes als Behältnis für Schlüssel auf einer Garderobeablage oder auf einer anderen Ablage.

Wer ein Haus in ein Mehrfamilienhaus umbaut, der muß andere Brandschutzvorschriften beachten.

Wobei hier die erste Hürde ist, ab wann gemäß kantonalen Brandschutzvorschriften ein Mehrfamilienhaus ein Mehrfamilienhaus ist.

Gemäß mündlichen Aussagen der Gebäudeversicherung gelten sogar schon erhöhte Brandschutzvorschriften bereits, wenn man in einem Einfamilienhaus ein Büro betreibt, aber dazu waren im Internet keinerlei Belege zu finden. und die bisherigen teils vom Verwaltungsgericht aufgehobenen Verfügungen der Behörde lassen darauf schließen, daß nur das gilt für das es auch Gesetze, Normen oder Vorschriften und Erlasse gibt.

Und zwar in Fluchtrichtung mit Türschloß mit einem Notausgangsverschluß
Die Betätigung des inneren Beschlages entriegelt immer alle
Sperrelemente (Schloßfalle und Türriegel).

Das klingt erstmal nach einer Einladung für Einbrecher, ist es aber zum Glück nicht.

Was ist ein ein Notausgangsverschluß?

Nun fragt man sich, was hinter dem kryptischen „Notausgangsverschluß“ sich verbirgt. Ein solcher ist bei Altbauten wohl einfach ein Türschloß, das innen nur einen Drehkopf hat, ein Drehknopfzylinder reicht hier offenbar.
Wesentlich erscheint, daß sich die Tür ohne Schlüssel auch öffnen läßt in einem Brandfall.

Wo nun genau der Unterschied zwischen einem Drehkopfzylingerschloß und einem Notausgangsverschluß sein soll erschließt sich aus den Vorschriften nicht.

Hier lesen wir einerseits, daß ein Drehkopfzylingerschloß wie abgebildet als Notausgangsverschluß bezeichnet wird, also offenbar dies ist:

Hingegen ganz anders wird es bei der Beratungsstelle für Brandverhütung dargestellt bzw. geschrieben aber als wolle sie nicht wirklich beraten, nicht bebildert. Hier ist ein Drehkopfschloß bzw. ein Schloß mit Drehkopfzylinder kein Notausgangsverschluß. Beides wird unterschieden. Äußerst verwirrend.

„In Mehrfamilienhäusern müssen die Hauseingangstüren von flüchenden Personen ohne Hilfsmittel geöffnet werden können.

  • Bei Neubauten ist ein Öffnen der Tür mit dem Schlüssel nicht zulässig. Hier muß die Türe immer ein Notausgangsverschluß aufweisen. Damit lässt sich die Tür mit einer einzigen Betätigung öffnen – üblicherweise durch das Drücken der Türklinke.
  • In vielen bestehenden Bauten ist der nachträgliche Einbau eines neuen Schlosses in Hauseingangstüren problematisch. Dies, weil die Tür zu dünn ist oder die Türkonstruktion nicht kompatibel ist mit den neuen, normgerechten Schlössern. Bestehende Türen, welche sich bisher nur mit einem Schlüssel öffnen lassen, können rasch und einfach mit einem Drehknopfzylinder verbessert werden. Erhalten bestehende Bauten eine neue Hauseingangstüre, muß diese jedoch immer einen Notausgangsverschluß aufweisen.“

Häufige Vermietung als Ferienwohnung = Status Mehrfamilienhaus?

Ob diese Vorschriften auch eingehalten werden müssen, wenn man sporadisch vermietet, zum Beispiel eine Ferienwohnung vermietet, das erschließt sich aus den Gesetzen und Vorschriften nicht.

Kein Scherz: Brandschutztüre muß immer ohne Schlüssel zu öffnen sein aber muß abgeschlossen sein

Übrigens heißt die Tatsache, daß Fluchtweg-Türen (Hauseingänge) bei Mehrfamilieinhäusern immer auch ohne Schlüssel zu öffnen sein müssen nicht bzw. keinesfalls, daß diese Brandschutztüren auch offenstehen dürfen. Ganz im Gegenteil. Wir lesen hier:

„In der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 Ziffer 3.4 sind folgende Anforderungen definiert:

1  In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschließen.
5  Brand- und Rauchabschlüsse welche aus betrieblichen Gründen offengehalten werden, sind mit einer automatischen Schließvorrichtung auszurüsten.“

Weiterführendes, Quellen

https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-1966.pdf/content

https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-1966.pdf/content

(rm)